ALTERSVORSORGE - Riester, Rürup & betriebliche Altersvorsorge

Nutzen Sie staatliche Förderung zum Aufbau Ihrer privaten Altersvorsorge. Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl des richtigen Produktes sowie des passenden Anbieters. Profitieren Sie je nach Einkommen, Steuerklasse, Familienstatus und Anzahl der Kinder von über 50 % staatlicher Förderung.

 

Die wesentlichen Punkte zum Vergleich der unterschiedlichen Möglichkeiten finden Sie auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass je nach persönlicher Situation, andere Ergebnisse erzielt werden. Eine Entscheidung sollte nicht ohne eine persönliche Beratung erfolgen. 

Beispiel: Mann, 40 Jahre alt, 4.000 Euro Bruttoverdienst pro Monat, Steuerklasse I, ledig, Rentenzahlung ab 67 LJ

Fondssparplan

Riester-Rente

Direktversicherung

Rürup-Rente


Nettobeitrag p.m.

97,25 Euro

97,32 Euro

97,25 Euro

97,25 Euro


Nettobeitrag p.a.

1.167,-- Euro

1.167,85 Euro

1.167,--  Euro

1.167,-- Euro


Bruttobeitrag p.a.

1.920,-- Euro

1.920,-- Euro

2.441,18 Euro

1.684,56 Euro


Bruttorente  p.a.

2.096,62 Euro

3.492,52  Euro

4.458,67 Euro

3.056,07 Euro


Nettorente p.a.

1.991,07 Euro

2.459,67 Euro

2.584,59 Euro

2.133,32 Euro 


Überblick:


Zuordnung

 

Schicht 3

Privatvorsorge

Schicht 2

Zusatzversorgung

Schicht 2

Zusatversorgung

Schicht 1

Basisversorgung


Förderung in der Ansparphase

Keine Förderung 

Zulagen und

Sonderausgaben

steuerfrei bis 4 % der Bemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung

steuerlich über Altersvorsorge-

aufwendungen

 


Steuer in der Rentenphase

Besteuerung mit Ertragsanteil in der Verrentung

Volle Versteuerung nachgelagert

 

Volle Versteuerung nachgelagert 

stufenweise Versteuerung nachgelagerte


Kapitalwahlrecht

Ja

Bis zu 30 % bei Rentenbeginn

 

Bis zu 30 % bei Rentenbeginn

nur Verrentung


Verfügbarkeit

frei wählbar

ab Vollendung 60. LJ

 

ab Vollendung 60 LJ 

ab Vollendung 60 LJ


Vererbbarkeit

frei vereinbar

an Ehepartner in Ansparphase

und zusätzlicher Hinterbliebenen-

schutz in Auszahlphase möglich

Vererbbar an Hinterbliebene (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder)

nicht vererbbar

Hinterbliebenenrente möglich


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